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Das
Wollersheimer Wappen
Im Zusammenhang mit der neuen Dorffahne wurden immer
wieder Fragen zu dem abgebildeten Wappen gestellt. Mit diesem
Geschichtsblatt versuchen wir eine Antwort.
Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen
erteilte am 27.11.1959 der damals noch selbständigen Gemeinde
Wollersheim das Recht auf ein eigenes Wappen und ein Siegel.
Der Text der Urkunde hat folgenden Wortlaut:
Auf Grund des § 11 Abs. 3 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen vom 28. Oktober 1952
(GS. NW. S. 167) genehmige ich, daß die Gemeinde Wollersheim, Landkreis
Düren, das im angehefteten Entwurf dargestellte Wappen und Siegel führt.
Düsseldorf, den 27.11.1959
Der Innenminister des Landes
Nordrhein-Westfalen
Bevor wir uns mit dem Wappen näher beschäftigen, wollen wir der Frage
nachgehen, wie Wappen entstanden sind. Dafür müssen wir das Rad der
Geschichte etwa 900 Jahre zurückdrehen, und zwar in die Zeit der
Kreuzzüge.
Das Heer der Kreuzfahrer bestand aus Rittern des gesamten Abendlandes.
Zur Unterscheidung der einzelnen Einheiten gingen die Ritter dazu über,
ihre Rüstung farbig zu bemalen. Da man nur sechs Farben verwendete,
rot, blau, grün, schwarz und die zwei Metalle Silber (weiß) und Gold
(gelb), waren die Möglichkeiten, sich gegenseitig
nur durch Farben von Schild und Rüstung zu unterscheiden, rasch
erschöpft. Um Verwechslungen zu vermeiden, mußte der Ritter ein
nur für seine Person oder seine Mannen gültiges Kennzeichen
schaffen. Entweder setzte er in das Schildfeld eine Figur, oder, was
einfacher war, er teilte das Feld und bemalte den Schild mit zwei
oder mehr Farben. Daraus entwickelten sich im Laufe der Zeit typische
Wappen für die einzelnen Rittergeschlechter.
Doch das Wappen diente nicht nur im Kriegsfalle zur
Kennzeichnung,
es fand später bei wichtigen Rechtsgeschäften Verwendung.
Wie heute eine Urkunde ohne amtlichen Stempel kaum denkbar ist,
so versah man in früherer Zeit ein Schriftstück mit dem Siegel des
Verfassers.
Bis zur Besetzung der Rheinlande durch die Franzosen im
Jahre
1794 bildeten Wollersheim und Embken einen gemeinsamen Gerichtsbezirk.
Dieses Gericht verfügte selbstverständlich über ein Siegel.
Es existieren heute noch verschiedene Abdrucke, deren Zustand
allerdings nicht besonders gut ist, und die teilweise beschädigt
sind.
Am 17.5.1951 stellte der Gemeinderat von Wollersheim den
Antrag,
in seinem Siegel das Wappen des früheren Gerichts Embken-Wollersheim
führen zu dürfen. Durch Hauptlehrer Cüppers aus Stockheim
ließ man eine Deutung der früheren Schöffensiegel erstellen.
Für seine Analyse legte er die Siegel von 1423, 1498 und 1556 zugrunde
und kam zu folgendem Ergebnis:
Die Siegel zeigen links die Gottesmutter mit dem Jesuskind auf dem
Arm. In der rechten Siegelhälfte ist die hl. Kaiserin Helena zu sehen.
Auf ihrer rechten Hand steht aufrecht eine große Zange, und
zwischen ihr und der Gottesmutter ist ein Nagel dargestellt. In der
linken Hand trägt die hl. Helena ein Häuschen und nach unten hin
einen Hammer. In der Mitte der unteren Hälfte ist dem Siegel ein
Wappenschild mit aufrecht schreitendem Löwen aufgelegt.
Das Siegel läßt folgende Deutung zu: Die Muttergottes
weist als Patronin
auf das freiadelige Stift St. Maria im Kapitol hin, das mindestens seit
dem 12. Jahrhundert Grundherrin in Wollersheim war. Die
hl. Helena mit den Leidenswerkzeugen deutet auf das Patrozinium
der Kirche Kreuzauffindung hin. Das Häuschen, das die Heilige in
der linken Hand trägt, versinnbildet die Wollersheimer Kirche. Der
Löwe im Wappenschild ist das Zeichen des obersten Gerichtsherrn,
des Herzogs von Jülich.
Der Antrag der Gemeinde für das Wappen ging zunächst an
das
Staatsarchiv Düsseldorf zur Stellungnahme. Das Staatsarchiv begrüßte
sehr, daß sich die Gemeinde bei der Wahl ihres Wappens an
das altehrwürdige Gerichtssiegel des Dingstuhls Wollersheim-
Embken anlehnen wolle. Allerdings schloß sich Staatsarchivdirektor
Dr. Vollmer nicht der vom Amt Nideggen vorgelegten Deutung an.
Dr. Vollmer sah wegen der dargestellten Attribute in der neben der
Muttergottes abgebildeten Frauengestalt die hl. Agatha, die
Schutzpatronin
der Kirche zu Embken. Er stützte sich dabei auf Siegelabdrucke
von 1493 und 1606.
Die gegensätzlichen Standpunkte führten zu einem
Schriftwechsel,
der sich über ein Jahr lang hinzog. Dabei rückte keine Seite von ihrem
eingenommenen Standpunkt ab. Schließlich machte das
Staatsarchiv dem Amte Nideggen den Vorschlag, durch den Heraldiker
Wolfgang Pagenstecher einen Entwurf für das Wappen anfertigen
zu lassen. Da die Gemeinde Embken zeitgleich einen Antrag
auf Wappengenehmigung gestellt hatte, kam es darüber hinaus immer
wieder zu Verwechslungen zwischen Embken und Wollersheim.
Erst ein Besuch von Amtsdirektor Dahle im Dezember 1952 bei
Herrn Pagenstecher in Düsseldorf brachte Ordnung in die inzwischen
äußerst verworrene Situation.
In Anlehnung an die alten Siegel entwarf der Heraldiker
das Wollersheimer
Wappen. Es zeigt unten in der Mitte ein Wappenschild mit
steigendem Löwen. Links im Wappen steht die Muttergottes in rotem
Gewande und blauem Mantel mit dem Jesuskind auf dem Arm
und drei gelben Gerstenähren in der rechten Hand. Die Ähren deuten
auf Wollersheim als dem Zentralort des Gerstenanbaugebietes
der Voreifel hin. Hinter dem Jülicher Schild sehen wir ein gelbes
Kreuz, das von der hl. Helena gehalten wird. Sie trägt ein rotes
Gewand,
ein blaues Mieder und einen blauen Mantel.
Dieser Vorschlag führte am 16.9.1953 zu einem Gemeinderatsbeschluß,
der lautete: "Der Rat beschließt einstimmig die Einführung
des im Entwurf vorliegenden Wappens und Siegels".
Bis zur Genehmigung durch das Land dauerte es, wie bereits anfangs
unserer Ausführungen geschildert, noch bis zum 27.11.1959.
Die Gemeinde Wollersheim hat am 1.1.1972 ihre
Selbständigkeit
verloren. Damit büßten auch Wappen und Siegel ihre amtliche
Funktion ein. Mit Genehmigung des Stadtrates Nideggen vom 9.5.
1990 verwendet der Geschichtsverein Wollersheim e.V. das Wappen
als Logo. Jetzt soll das Wappen in der neuen Dorffahne weiterleben.
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