So
beginnt die notarielle Urkunde über die Versteigerung der
Ländereien, die der Ackerer und Kirchenpräsident Joseph
Schmidt der Pfarre Wollersheim zum Bau einer neuen Kirche vermacht
hatte.
In
unserem Buch "Die Neue Kirche zu Wollersheim" schrieben
wir: In welcher Form und mit welcher Intensität das Besitztum in
liquides Kapital umgewandelt worden ist, geht aus den Unterlagen
nicht hervor.
Inzwischen
konnten wir das Versteigerungsprotokoll vom 13. und 14. September
1871 einsehen.
Es
lässt den Schluss zu, dass schon bald nach dem Tode des Joseph
Schmidt am 13.10.1869 die Bemühungen einsetzten, die geerbten
Grundstücke zu verkaufen.
Am
16. März 1870 wurde "die Verwaltung der Katholischen
Pfarrkirche zu Wollersheim durch die hohe erzbischöfliche
Behörde zu Cöln ermächtigt, als Benefiziar Erbin des
Nachlasses des zu Wollersheim verlebten Ackerers und Kirchenraths
Präsidenten Joseph Schmidt den öffentlichen Verkauf der zu
diesem Nachlasse gehörigen Immobilien zu veranlassen". Auf
Antrag der "besagten Kirchenverwaltung verordnete das Königliche
Landgericht zu Aachen durch Rathskammerbescheid vom 23. Mai 1870 den
öffentlichen Verkauf der betreffenden Nachlaßimmobilien"
.
Der
Rathskammerbescheid enthielt die Verkaufsbedingungen und die Auflage,
die Verkaufsanzeige in den Dürener
Anzeiger "einzurücken". Mit den Verkaufsbedingen war
die Kirchenverwaltung nicht einverstanden. Bei Verhandlungen
erreichte sie Änderungen, denen das Königliche Landgericht durch einen
Bescheid vom 13. Februar 1871 zustimmte.
Die
Grundstücke des verstorbenen Joseph Schmidt lagen überwiegend
in den Gemarkungen Vlatten und Wollersheim, einige aber auch in Berg
und Embken. Es muß sich um eine Vielzahl von kleinen Parzellen
gehandelt haben. Nur wenige erreichten eine Größe von
einem Morgen oder mehr.
Die
ersten Versteigerungen fanden am 31. Mai und l. Juni 1871 in Vlatten,
am 5., 6. und 7. Juni 1871 in Wollersheim beim Gastwirt Carl Cramer
statt. Einem Teil der Immobilien wurde kein Zuschlag erteilt, weil
keine annehmbaren Gebote vorlagen. Eine Niederschrift über diese
ersten Verkaufstage liegt uns leider nicht vor.
Für
weitere Versteigerungstermine benötigte die Kirchenverwaltung
erneut die Genehmigung des Königlichen Landgerichts zu Aachen.
Am 12. Juli 1871 erging ein Rathskammerbescheid mit der Erlaubnis,
die unverkauft gebliebenen Immobilien unterhalb der Taxe und zu jedem
Preise zu veräußern. Verkaufsanzeigen erschienen am 19.
August 1871 im Dürener Anzeiger und durch Bekanntmachung in den
betroffenen Dörfern:
"Nachdem
sämmtliche durch das Gesetz vorgeschriebenen Förmlichkeiten
erfüllt waren, ersuchte der Ackerer Theodor Heinen, handelnd als
Rendant der Verwaltung der Katholischen Pfarrkirche, den
instrumentierenden Notar, zum Verkaufe zu schreiten“.
Am
13. September 1871 nachmittags 2 Uhr begann die Versteigerung in
Vlatten. Es gelangten 19 Grundstücke zum Verkauf.
Die
Versteigerung in Wollersheim erfolgte am 14. September 1871 ebenfalls
nachmittags 2 Uhr. Sie dauerte bis gegen halb neun Uhr abends. In
Wollersheim handelte es sich um 44 Parzellen .
Die
lange Dauer des Verkaufs ist einerseits auf die große Zahl der
Grundstücke zurückzuführen, andererseits trug auch das
Prozedere dazu bei. Im Protokoll lesen wir dazu: "Sämmtliche
Ausstellungen geschehen bei brennendem Lichte und wurde der Zuschlag
erst dann ertheilt, nachdem bei einem Gebote drei nacheinander
angezündete Kerzchen, von denen jede wenigstens eine Minute
brannte, erloschen waren, ohne dass ein Mehrgebot erfolgte".
Der
überwiegende Teil der Käufer gab als Beruf Ackerer an. Als
weitere Berufsbezeichnungen finden wir in der Niederschrift
Privatförster, Müller, Tagelöhner, Pliesterer,
Kleinhändler, Knecht, Hufschmied, Schuster, Handelsmann,
Schmied, Fabrikarbeiter und Lumpensammler.
Alle
Bieter hatten einen Bürgen zu benennen. Dabei fällt auf,
dass man sich gegenseitig unterstützte. Ersteigerte z.B.
Christian Honnef eine Parzelle, bürgte Hubert Bertram. Kaufte
Hubert Bertram, stand Christian Honnef als Bürge zu Verfügung.
Beide Partner unterzeichneten die Versteigerungsniederschrift.
Lediglich im Falle eines Tagelöhners fehlt die Unterschrift. Es
heißt hier: "Nach Vorlesung hat Bürge unterschrieben,
nachdem Ankäufer hierzu ersucht, erklärt hatte, weder im
Schreiben noch Unterschreiben erfahren zu sein und ebenso wenig ein
Handzeichen machen zu können".
Der
Kaufpreis konnte sofort oder in zehn gleichen Raten, beginnend am 30.
Dezember 1871, entrichtet werden. Die Zinsen betrugen 5 Prozent pro
Jahr.
Bei
den Versteigerungen am 13. und 14. September 1871 wurden nur vier
Grundstücke zum Schätzwert oder knapp darüber
verkauft. Für alle anderen Parzellen boten die Interessenten nur
Beträge weit unter der Taxe. Einige Immobilien erreichten nur
10 bis 15 Prozent des Wertes.
Der
Gesamterlös des Verkaufes lag bei 1. 547 Talern.